Person mit einem Laptop von oben

Online-Verfahren

Nur für Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich der ARGEn des vdek.

Bereits über 60% der Leistungserbringer werden online verwaltet.  

Sie können alle Meldungen bezüglich der Zulassung online durchführen. Zudem haben Sie dort einen Überblick über die gemeldeten Therapeuten und können die öffentlichen Informationen zur Praxis schnell selbst anpassen.

Bitte beachten Sie, dass gemäß der Rahmenverträge alle Therapeuten zu melden sind, die Angabe zur Barriefreiheit der Praxis und auch mindestens eine Telefonnummer der Praxis als öffentliche Information zu hinterlegen ist.

Im Bereich Information finden Sie u.a. ein Handbuch, das die einzelnen Funktionen erklärt. Vielen Dank.

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Bundeseinheitliche Versorgungsverträge

Hier finden Sie die neuen bundeseinheitlichen Versorgungsverträge nach § 125 SGB V und deren Informationen.

Porträt der schönen Physiotherapeutin

Willkommen

Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Seit dem 01.09.2019 gibt es ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich für ihre Zulassung, für Datenänderungen oder Fragen zur Abrechnungsbefugnis für die Zertifikatsposition in der Physiotherapie in den Ländern an zentrale Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung wenden. Hier finden sie ihre Ansprechpartner und weitere Informationen zum neuen Zulassungsverfahren.

    

Bundesweit

74.836

zugelassene Heilmittel-Leistungserbringer insgesamt (Stand 2. Quartal 2025)

zu den ARGEn

Bundesweit

44.145

zugelassene Physiotherapeuten (Stand 2. Quartal 2025)

zu den ARGEn

Bundesweit

11.478

zugelassene Ergotherapeuten (Stand 2. Quartal 2025)

zu den ARGEn

Bundesweit

6.897

zugelassene Podologen (Stand 2. Quartal 2025)

zu den ARGEn

Bundesweit

11.180

zugelassenene Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie und Schlucktherapeuten (Stand 2. Quartal 2025)

zu den ARGEn

Neuigkeiten

Verträge

Preise

Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene verständigen sich in den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V auf die Preise je Position für jeden Heilmittelbereich.

zu den Heilmittelpreisen beim GKV-SV

Regelungen