Neuigkeiten
Verträge
Verträge gemäß § 125 Abs. 1 SGB V
Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125 Abs. 1 SGB V für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Versorgung mit Heilmitteln.
Preise
Heilmittelpreise
Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene verständigen sich in den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V auf die Preise je Position für jeden Heilmittelbereich.
Regelungen
Heilmittelrichtlinie
Die Heilmittel-Richtlinie dient der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.