Neuigkeiten
Verträge
Verträge gemäß § 125 Abs. 1 SGB V
Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125 Abs. 1 SGB V für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Versorgung mit Heilmitteln.
Finanzen
Gemeinsame Rahmenempfehlung
Die gemeinsame Rahmenempfehlung des GKV-Spitzenverbandes und der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene bildet die Grundlage für die Verträge nach § 125 Abst. 2 SGB V.
Regelungen
Heilmittelrichtlinie
Die Heilmittel-Richtlinie dient der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.