Bundesland | Zuständigkeit des vdek und damit Nutzung des Zulassungsportals |
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Baden-Württemberg | Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe |
Bayern | Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben |
Berlin | komplettes Bundesland |
Brandenburg | komplettes Bundesland |
Bremen | komplettes Bundesland |
Hamburg | komplettes Bundesland |
Hessen |
komplettes Bundesland |
Mecklenburg-Vorpommern | komplettes Bundesland |
Niedersachsen | komplettes Bundesland |
Nordrhein-Westfalen | komplettes Bundesland |
Rheinland-Pfalz | Postleitzahlenbereich 57587 – 76891 |
Saarland | Postleitzahlenbereich 66454 – 66839 |
Sachsen | komplettes Bundesland |
Sachsen-Anhalt | komplettes Bundesland |
Schleswig-Holstein | komplettes Bundesland |
Thüringen | komplettes Bundesland |
Ab dem 04.01.2021 können Sie sich auf dem Zulassungsportal anmelden und registrieren lassen. Dort erhalten Sie über einen gesicherten Zugang die Möglichkeit, sämtliche zu Ihrer Zulassung hinterlegten Daten online einzusehen. Sollten Sie feststellen, dass diese Daten nicht dem aktuellen Stand entsprechen, reichen Sie die aktuellen Unterlagen bitte bei der für Sie zuständigen ARGE ein.
In dieser Anfangsphase des Zulassungsportals haben Sie zudem die Möglichkeit, die für das Fortbestehen Ihrer Zulassung erforderliche Anerkenntniserklärung des für Sie zutreffenden neuen Versorgungsvertrages nach § 125 SGB V online einzureichen.
Da in einigen Heilmittelbereichen die neuen bundeseinheitlichen Versorgungsverträge nach § 125 SGB V durch ein Schiedsamt festgesetzt werden, verzögert sich deren für den 01.01.2021 geplantes Inkrafttreten.
Aktuell ist der Vertrag bzgl. Leistungen der Podologie und deren Vergütung geregelt.
Die wichtigsten Fragen zur Registrierung beantwortet das kurze Video, das Sie im Anschluss finden. Ergänzend haben wir häufige Fragen in einem kurzen Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei Unklarheiten unsere Hotline zu kontaktieren:
030 / 26931-2966.