Bundesland | Zuständigkeit des vdek und damit Nutzung des Zulassungsportals |
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Baden-Württemberg | Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe |
Bayern | Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben |
Berlin | komplettes Bundesland |
Brandenburg | komplettes Bundesland |
Bremen | komplettes Bundesland |
Hamburg | komplettes Bundesland |
Hessen |
komplettes Bundesland |
Mecklenburg-Vorpommern | komplettes Bundesland |
Niedersachsen | komplettes Bundesland |
Nordrhein-Westfalen | komplettes Bundesland |
Rheinland-Pfalz | Postleitzahlenbereich 57587 – 76891 |
Saarland | Postleitzahlenbereich 66454 – 66839 |
Sachsen | komplettes Bundesland |
Sachsen-Anhalt | komplettes Bundesland |
Schleswig-Holstein | komplettes Bundesland |
Thüringen | komplettes Bundesland |
Ab dem 04.01.2021 können Sie sich auf dem Zulassungsportal anmelden und registrieren lassen. Bitte nehmen Sie die Registrierung zunächst nur mit einem IK vor. Über einen gesicherten Zugang erhalten Sie die Möglichkeit, sämtliche zu Ihrer Zulassung hinterlegten Daten online einzusehen und weitere IKs hinzuzufügen.
Sollten Sie feststellen, dass zulassungsrelevante Daten, wie z. B. die Anschrift oder der Inhaber, nicht dem aktuellen Stand entsprechen, reichen Sie die aktuellen Unterlagen bitte bei der für Sie zuständigen ARGE ein. Andere Änderungen, sowie Mitarbeitermeldungen ohne Zertifikatsleistungen, nehmen Sie bitte erst später vor und melden diese dann ab dem 01.07. direkt über das Zulassungsportal. Dann können Sie auch Angaben zur Barrierefreiheit, die Kontaktdaten der Praxis und die Handzeichen melden. Vorher können diese Daten leider nicht verarbeitet werden. Bitte übersenden Sie diese Daten auch nicht vorher per Mail oder Post.
In dieser Anfangsphase des Zulassungsportals haben Sie zudem die Möglichkeit, die für das Fortbestehen Ihrer Zulassung erforderliche Anerkenntniserklärung des für Sie zutreffenden neuen Versorgungsvertrages nach § 125 SGB V online einzureichen.
Da in einigen Heilmittelbereichen die neuen bundeseinheitlichen Versorgungsverträge nach § 125 SGB V durch ein Schiedsamt festgesetzt werden, verzögert sich deren für den 01.01.2021 geplantes Inkrafttreten.
Aktuell sind die Verträge bzgl. Leistungen der Podologie und der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie deren Vergütung geregelt.
Die wichtigsten Fragen zur Registrierung beantwortet das kurze Video, das Sie im Anschluss finden. Ergänzend haben wir häufige Fragen in einem kurzen Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei Unklarheiten unsere Hotline zu kontaktieren: