Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich des vdek können die Zulassung online im Zulassungsportal beantragen.
Podologie
Die Beantragung der Zulassung
Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich des vdek (siehe unter "die ARGEn", Ihr Bundesland) können nach erfolgter Registrierung die Anerkenntniserklärung online im Zulassungsportal abgeben.
Gemäß Rahmenvertrag sind über die Anerkenntniserklärung hinaus weitere Informationen zu melden. Dies können Sie bequem über unser Zulassungsportal machen. Alternativ verwenden Sie bitte diese Vordrucke für die Meldung: