Podologie

Die Beantragung der Zulassung

Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich des vdek können die Zulassung online im Zulassungsportal beantragen.  

(nur für die von der IKK Süd-West und vom Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) betreuten Gebiete mit den Postleitzahlen 56470-76891)

Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich des vdek (siehe unter "die ARGEn", Ihr Bundesland) können nach erfolgter Registrierung die Anerkenntniserklärung online im Zulassungsportal abgeben.

Gemäß Rahmenvertrag sind über die Anerkenntniserklärung hinaus weitere Informationen zu melden. Dies können Sie im Zuständigkeitsbereich des vdek bequem über unser Zulassungsportal machen. Alternativ verwenden Sie bitte diese Vordrucke für die Meldung:

Vertragliche Grundlagen