Hier finden Sie den Vertrag inkl. Anlagen, der zum 16.10.2021 in Kraft getreten ist. Dieser Vertrag ersetzt die bisherigen Verträge nach §125 Abs. 2 SGB V, alte Fassung.
Ernährungstherapie
Die Telematikinfrastruktur wird über GKV Spitzenverband geregelt und bearbeitet. Informationen finden Sie hier. Die ARGEN Heilmittelzulassung können hierzu keine näheren Auskünfte geben.