Ernährungstherapie

Hier finden Sie den Vertrag inkl. Anlagen. Dieser Vertrag ersetzt die bisherigen Verträge nach §125 Abs. 2 SGB V, alte Fassung.

Die Telematikinfrastruktur wird über GKV Spitzenverband geregelt und bearbeitet. Informationen finden Sie hier. Die ARGEN Heilmittelzulassung können hierzu keine näheren Auskünfte geben.

Sie können Ihre Zulassung auch online verwalten