Hier finden Sie den Vertrag inkl. Anlagen, der zum 16.03.2021 in Kraft getreten ist. Dieser Vertrag ersetzt die bisherigen Verträge nach §125 Abs. 2 SGB V, alte Fassung.
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Die Telematikinfrastruktur wird über GKV Spitzenverband geregelt und bearbeitet. Informationen finden Sie hier. Die ARGEN Heilmittelzulassung können hierzu keine näheren Auskünfte geben.