Hier finden Sie die Anträge für die Zulassung als Leistungserbringer für logopädische Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST).
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSST)
Die Beantragung der Zulassung
Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich des vdek (Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe) können die Zulassung online im Zulassungsportal beantragen.
Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich des vdek (siehe unter "die ARGEn", Ihr Bundesland) können nach erfolgter Registrierung die Anerkenntniserklärung online im Zulassungsportal abgeben.
Gemäß Rahmenvertrag sind über die Anerkenntniserklärung hinaus weitere Informationen zu melden. Dies können Sie bequem über unser Zulassungsportal machen. Alternativ verwenden Sie bitte diese Vordrucke für die Meldung: